Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Computer-Spezialisten
Stand: 13. März 2026
1. Geltungsbereich
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss und Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch ausdrückliche Annahme eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Technische Angaben, Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen dienen der allgemeinen Leistungsbeschreibung und stellen keine Garantie bestimmter Eigenschaften dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Auftrag oder einer gesonderten Vereinbarung.
Soweit nicht anders vereinbart, schulden wir die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Stand der Technik.
Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung funktionsfähiger Stromversorgung und Netzwerkanschlüsse,
- Zugang zu Räumen, Systemen, Geräten und Administrationsoberflächen,
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
- rechtzeitige Übermittlung aller notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Freigaben,
- Sicherstellung geeigneter baulicher und technischer Voraussetzungen am Einsatzort.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten und können gesondert berechnet werden.
5. Voraussetzungen für Installation und Inbetriebnahme
Sofern Installations-, Einrichtungs- oder Montageleistungen vereinbart sind, setzt deren Durchführung voraus, dass die Installationsumgebung technisch geeignet und betriebsbereit ist.
Dazu zählen insbesondere ein einsatzfähiges passives Netzwerk, ausreichende Stromversorgung, geeignete Montage- und Aufstellflächen sowie die rechtzeitige Fertigstellung vorgelagerter Gewerke.
Sollten diese Voraussetzungen am vereinbarten Termin nicht vorliegen, sind wir berechtigt, den Einsatz zu verschieben, abzubrechen oder den hierdurch entstandenen Aufwand gesondert abzurechnen.
6. Termine, Fristen und Verschiebungen
Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Der Kunde hat uns erkannte Terminrisiken oder Verzögerungen unverzüglich mitzuteilen. Können vereinbarte Termine aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, den entstandenen Ausfall, Vorbereitungsaufwand und bereits reservierte Kapazitäten angemessen in Rechnung zu stellen.
Bei höherer Gewalt, Lieferengpässen, Streiks, Ausfällen von Vorlieferanten, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Fristen angemessen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei Projektleistungen, Hardwarebeschaffung, Installationen oder individuell bestellter Ware können wir angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen verlangen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
8. Fahrtkosten, Reisekosten und Auslagen
Soweit Leistungen beim Kunden vor Ort erbracht werden, können Fahrt-, Reise-, Übernachtungs-
und Nebenkosten gesondert berechnet werden, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend
vereinbart wurde.
Maßgeblich sind die im Angebot genannten Konditionen; andernfalls erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem und angemessenem Aufwand.
9. Zusatzleistungen und Mehraufwand
Leistungen, die nicht im ursprünglich vereinbarten Umfang enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für:
- zusätzliche Installations- oder Konfigurationsarbeiten,
- Fehleranalysen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs,
- Nacharbeiten aufgrund unzureichender Kundenvorleistungen,
- später gewünschte Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzkonfigurationen,
- Support für Fremdsysteme, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
10. Lieferung, Gefahrübergang und Teilleistungen
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder mit Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über, sofern der Kunde Unternehmer ist.
Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen.
12. Nutzungsrechte an Software, Dokumentationen und Arbeitsergebnissen
An Software, Konzepten, Dokumentationen, Plänen, Konfigurationen, Skripten und sonstigen Arbeitsergebnissen räumen wir dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vorausgesetzten Umfang ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
Rechte Dritter, insbesondere Lizenzbedingungen von Herstellern und Softwareanbietern, bleiben unberührt und sind vom Kunden zu beachten.
13. Support, Wartung und Entstörung
Support-, Wartungs- und Serviceleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich
vereinbart wurden.
Soweit Reaktionszeiten, Servicezeiten oder Verfügbarkeiten zugesagt werden, ergeben sich diese ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung oder dem Wartungsvertrag.
Nicht vom vereinbarten Supportumfang erfasste Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
14. Abnahme
Sofern eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, gilt die Leistung
als abgenommen, wenn
- die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde und
- der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert.
Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt.
15. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei unerheblichen Abweichungen, ungeeigneter Nutzung durch den Kunden, Änderungen durch Dritte oder bei Störungen, die auf nicht von uns zu vertretende äußere Einflüsse zurückzuführen sind.
16. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
17. Datensicherung und Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Leistung von uns übernommen wurde.
Vor Eingriffen in IT-Systeme, Migrationen, Umstellungen oder Reparaturen hat der Kunde eigenständig sicherzustellen, dass eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung vorhanden ist.
18. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, können die Parteien gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht unbefugt offenzulegen oder außerhalb des Vertragszwecks zu verwenden.
19. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz, sofern gesetzlich zulässig.
21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
22. Anbieterkennzeichnung
Computer-Spezialisten
Rosenhag 4
88662 Überlingen
Deutschland
E-Mail: info@computer-spezialisten.de
Website: computer-spezialisten.de
